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Lohnarten & Beschäftigungsarten

Welche Bezüge es gibt – und welche Felder eine Beschäftigungsart verlangt.

Aktualisiert 14. September 2026

Zwei Kataloge steuern die Lohnerfassung:

Lohnarten: Bezüge und Abzüge mit der DATEV-Lohnartnummer des jeweiligen Mandanten. Die Nummern werden gepflegt, nicht abgerufen – sie unterscheiden sich von Mandant zu Mandant.

Beschäftigungsarten: je Art (Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Aushilfe, Azubi …) ist festgelegt, welche Felder im Einstellungs-Assistenten Pflicht, optional oder ausgeblendet sind und was vorbelegt wird – beim Minijob etwa 10 Wochenstunden oder die Grenze von 12 Wochen für kurzfristige Beschäftigung. Wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, warnt advidesk beim Erfassen.

Siehe auch: „Mitarbeiter & digitale Personalakte", „Lohndaten aus Vorsystemen importieren".

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